Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.